Ratgeber Pflegegrad
Pflegegrad beantragen: Ablauf und Tipps für den Gutachterbesuch
Wenn der Alltag ohne Hilfe nicht mehr gut gelingt, lohnt es sich, einen Pflegegrad zu beantragen. Hier lesen Sie, wie der Antrag bei der Pflegekasse funktioniert, was bei der Begutachtung passiert und wie Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten.

Warum sich der Antrag lohnt
Der Pflegegrad entscheidet, welche Unterstützung Ihnen die Pflegekasse bezahlt. Es gibt fünf Pflegegrade. Je weniger selbstständig ein Mensch im Alltag zurechtkommt, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Leistungen stehen ihm zu.
Schon Pflegegrad 1 macht einen Unterschied. Damit steht Ihnen zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Diesen Betrag können Sie bei einem anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für eine Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad. Trotzdem warten viele ältere Menschen und ihre Familien lange mit dem Antrag. Sie scheuen den Aufwand oder glauben, es gehe noch ohne Hilfe.
Dabei gilt: Die Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Wer früh anruft, verschenkt also keinen Monat.
Pflegegrad beantragen: der Ablauf in fünf Schritten
Der Weg zum Pflegegrad ist einfacher, als viele denken. Für den ersten Schritt genügt ein Anruf.
Antrag stellen
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und sagen Sie, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Der Antrag ist formlos möglich, gesetzlich Versicherte erreichen die Pflegekasse über ihre Krankenkasse.
Termin erhalten
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, bei Privatversicherten übernimmt das Medicproof. Sie bekommen einen Termin, meist für einen Besuch bei Ihnen zu Hause.
Begutachtung
Eine Gutachterin oder ein Gutachter spricht mit Ihnen und Ihren Angehörigen und schaut sich an, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Daraus ergibt sich eine Punktzahl.
Bescheid
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Sie teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit, die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.
Widerspruch, falls nötig
Passt das Ergebnis nicht zu Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründen Sie ihn möglichst mit konkreten Beispielen aus Ihrem Alltag.
Was der Medizinische Dienst bei der Begutachtung bewertet
Bei der Begutachtung zählt nicht die Diagnose. Entscheidend ist die Frage: Wie selbstständig kommen Sie im Alltag zurecht, und wobei brauchen Sie Hilfe von anderen? Dafür bewertet der Medizinische Dienst sechs Lebensbereiche:
- Mobilität: zum Beispiel aufstehen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen.
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten: zum Beispiel sich zeitlich und örtlich zurechtfinden, Gespräche verstehen, Entscheidungen treffen.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zum Beispiel nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehr bei Hilfe.
- Selbstversorgung: zum Beispiel waschen, anziehen, essen und trinken.
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: zum Beispiel Medikamente einnehmen, Arzttermine wahrnehmen, Verbände wechseln.
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: zum Beispiel den Tag einteilen, sich beschäftigen, Kontakt zu anderen Menschen halten.
Aus den Bewertungen der sechs Bereiche ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Sie entscheidet über den Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten
- Pflegegrad 2: ab 27 Punkten
- Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten
- Pflegegrad 4: ab 70 Punkten
- Pflegegrad 5: ab 90 Punkten
Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad festgestellt. Deshalb ist es wichtig, dass die Gutachterin in jedem Bereich ein realistisches Bild von Ihrem Alltag bekommt.
Tipps für den Gutachterbesuch
Der Besuch des Medizinischen Dienstes ist für viele eine ungewohnte Situation. Mit etwas Vorbereitung wird er leichter, und das Ergebnis spiegelt Ihren Alltag besser wider. Diese Tipps für die Begutachtung haben sich bewährt:
Ein Pflegetagebuch führen
Notieren Sie in den Wochen vor dem Termin, wobei Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe brauchen, wie oft und wie lange. Schreiben Sie auch auf, was nachts passiert, und denken Sie an Kleinigkeiten wie das Erinnern an Medikamente oder das Zuknöpfen der Jacke. So vergessen Sie im Gespräch nichts Wichtiges.
Angehörige dazuholen
Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein. Angehörige erleben den Alltag oft aus einem anderen Blickwinkel und können ergänzen, was Betroffene selbst nicht erwähnen. Das gibt auch Sicherheit in einer Situation, die viele als anstrengend empfinden.
Nichts beschönigen
Viele Menschen zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite. Das ist verständlich, kann aber zu einem zu niedrigen Ergebnis führen. Beschreiben Sie einen gewöhnlichen Tag und erzählen Sie auch von schlechten Tagen. Führen Sie nichts vor, was Ihnen sonst nur mit großer Mühe gelingt.
Unterlagen bereitlegen
- Arztberichte und Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus
- den aktuellen Medikamentenplan
- eine Liste Ihrer Hilfsmittel, etwa Rollator oder Hörgerät
- Ihr Pflegetagebuch
- Namen und Telefonnummern der behandelnden Ärztinnen und Ärzte
Was ab welchem Pflegegrad möglich ist
Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad ab. Hier ein kurzer Überblick über das, was für den Alltag zu Hause besonders wichtig ist:
Ab Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (für 2027 ist eine Änderung geplant, siehe Hinweis oben)
- Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 42 Euro monatlich
Ab Pflegegrad 2
- Pflegegeld und Pflegesachleistung, einzeln oder kombiniert. In Pflegegrad 2 sind das 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung im Monat.
- der Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag, soweit der Betrag nicht für einen Pflegedienst verbraucht wird
- der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Wie Sie diese Leistungen für Hilfe im Haushalt nutzen, erklären wir ausführlich im Ratgeber kostenlose Haushaltshilfe über die Kasse. Was hinter dem Umwandlungsanspruch steckt und was er für das Pflegegeld bedeutet, lesen Sie in einem eigenen Beitrag. Und wer einen Angehörigen zu Hause versorgt, findet alles zur stundenweisen Entlastung im Artikel Verhinderungspflege stundenweise nutzen.
Nach dem Bescheid: So unterstützen wir Sie im Alltag
Ist der Pflegegrad festgestellt, stellt sich die Frage, wer im Alltag hilft. Alltagsdienst Sperling ist ein landesrechtlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Wir sind kein Pflegedienst, sondern helfen im Haushalt und begleiten im Alltag: mit Wohnungsreinigung, Wäsche und Einkäufen, aber auch mit Spaziergängen, Gesprächen und der Begleitung zu Terminen. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Betreuung für Senioren.
Den Entlastungsbetrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig. Bei anderen Leistungen helfen wir Ihnen beim Antrag. Und wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, sprechen wir gern mit Ihnen darüber, wie Sie den Antrag angehen.
Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58, Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Die Beratung ist kostenlos.
Häufige Fragen
Wie funktioniert der Pflegegrad-Antrag?
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an, gesetzlich Versicherte erreichen sie über ihre Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich, ein Anruf genügt. Die Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden. In dieser Zeit findet auch die Begutachtung statt. Die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.
Sollte ein Angehöriger bei der Begutachtung dabei sein?
Ja, das ist sehr zu empfehlen. Angehörige kennen den Alltag oft genau und können ergänzen, was im Gespräch vergessen wird. Zusammen mit einem Pflegetagebuch entsteht so ein realistisches Bild.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Begründen Sie ihn mit konkreten Beispielen, etwa aus Ihrem Pflegetagebuch. Wichtig ist, die Frist von einem Monat nicht zu verpassen.
Bezahlt die Pflegekasse schon ab Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe?
Nach geltendem Recht steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Er ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht, zum Beispiel für unsere Haushaltshilfe. Laut dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll er in Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen, beschlossen ist das noch nicht.
Quellen
Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Beträge prüfen wir jedes Jahr zum Jahreswechsel.