Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Jeder Mensch ab Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Genau dafür ist unser Dienst anerkannt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nicht abgerufenes Geld verfällt nicht sofort, sondern kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
