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Das Wichtigste in einfacher Sprache

Hier erklären wir wichtige Wörter aus der Pflege. Ein Beispiel ist der Pflegegrad. Das ist eine Zahl von 1 bis 5. Sie sagt, wie viel Hilfe Ihnen zusteht. Wir helfen Ihnen beim Antrag. Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58.

Ratgeber Pflege & Leistungen

Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: Rund um die Pflege gibt es viele Begriffe und noch mehr Formulare. Hier erklären wir die wichtigsten Grundlagen verständlich. Wenn Sie etwas nicht finden, rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie kostenlos.

Die fünf Pflegegrade

Der Pflegegrad legt fest, wie viel Unterstützung Ihnen zusteht. Ermittelt wird er vom Medizinischen Dienst anhand Ihrer Selbstständigkeit im Alltag. Anträge stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, wir helfen Ihnen dabei.

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    Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung. Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

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    Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung. Zusätzlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

  3. 3

    Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung. Höhere Leistungssätze in allen Bereichen.

  4. 4

    Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung.

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    Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Jeder Mensch ab Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Genau dafür ist unser Dienst anerkannt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nicht abgerufenes Geld verfällt nicht sofort, sondern kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen seit 2025 bis zu 3.539 Euro pro Jahr als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu (§ 42a SGB XI). Damit lässt sich stundenweise Betreuung finanzieren, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

Haushaltshilfe im Krankheitsfall nach § 38 SGB V

Nach einer Operation, einem Unfall oder bei schwerer Krankheit übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, in der Regel für vier bis 26 Wochen. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag bei der Kasse. Auch hier helfen wir Ihnen weiter.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft nach § 24h SGB V

Bei vorzeitigen Wehen, ärztlich verordneter Bettruhe und nach der Entbindung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe zu 100 Prozent, und zwar so lange wie nötig. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

So kommen Sie an Ihre Leistung

  1. 1

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir klären Ihren Anspruch kostenlos.

  2. 2

    Wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen Ihre Kasse benötigt.

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    Sie stellen den Antrag, wir unterstützen Sie beim Ausfüllen.

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    Nach der Zusage starten wir, die Abrechnung läuft direkt über Ihre Kasse.

Weiterführende Informationen

Beim Pflegelotsen des Verbands der Ersatzkassen finden Sie eine unabhängige Übersicht über Pflegeangebote in Ihrer Nähe.

Pflegelotse

Stand der Angaben: Juli 2026. Die genannten Beträge entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Sätzen. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Das Büroteam von Alltagsdienst Sperling am Besprechungstisch in Eningen unter Achalm

Sprechen Sie mit uns, ganz unverbindlich

Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch bei der Kasse und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.