Barrierefreiheit einstellen

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Mehr zur Barrierefreiheit dieser Seite

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Diese Webseite soll für alle Menschen nutzbar sein. Sie können die Schrift größer machen. Sie können sich die Seite vorlesen lassen. Wenn etwas nicht klappt, sagen Sie uns bitte Bescheid.

Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen diese Webseite nutzen können, unabhängig von Alter, Seheinschränkung oder technischer Ausstattung. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Vereinbarkeit

Diese Webseite wurde nach den Anforderungen der EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA gestaltet. Sie befindet sich derzeit in der Fertigstellung, die abschließende Prüfung erfolgt vor der Veröffentlichung.

Diese Hilfen bietet die Webseite

  • Barrierefreier Modus mit größerer Schrift, mehr Zeilenabstand und unterstrichenen Links
  • Schwarz-Weiß-Ansicht für Menschen mit Farbsehschwäche
  • Vergrößerung der Schrift in mehreren Stufen, direkt auf der Seite einstellbar
  • Vorlesefunktion, die den Seiteninhalt laut vorliest
  • Zusammenfassung jeder Seite in einfacher Sprache
  • Helles und dunkles Design, automatisch passend zur Geräteeinstellung
  • Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und sichtbare Fokusmarkierung
  • Alternativtexte für alle Bilder und aussagekräftige Beschriftungen
  • Deutsch und Englisch, mit korrekter Sprachauszeichnung für Vorlesehilfen

Technische Hinweise

Die Vorlesefunktion nutzt die Sprachausgabe Ihres Browsers und sendet dafür keine Daten an Dritte. Ihre Einstellungen zu Schriftgröße, Kontrast und Modus werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Barriere melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie eine Information in einer anderen Form? Melden Sie sich bei uns, wir kümmern uns darum.

Alltagsdienst Sperling GmbH & Co. KG, Arbachtalstraße 6, 72800 Eningen unter Achalm
Telefon: 07121 159 10 58
E-Mail: info@alltagsdienst.de

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.