Standort Bodenseekreis
Alltagsdienst Sperling GmbH & Co. KG, Standort BodenseekreisMaicher Straße 10 a, 88079 Kressbronn am Bodensee
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr
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Unser Büro für den Bodensee ist in Kressbronn. Wir kommen zu älteren Menschen im Bodenseekreis nach Hause. Wir helfen beim Putzen und beim Einkaufen. Wir haben auch Zeit zum Reden. Die Beratung am Telefon ist kostenlos.
Büro in Kressbronn
Mit unserem Büro in Kressbronn am Bodensee sind wir für Haushaltshilfe im Bodenseekreis da. Wir unterstützen Seniorinnen und Senioren bei der Hausarbeit und im täglichen Leben, von Kressbronn über Friedrichshafen bis Uhldingen-Mühlhofen.
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Das Büro für den Bodenseekreis hat seine Adresse in der Maicher Straße 10 a in 88079 Kressbronn am Bodensee. Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter haben einen festen Kundenkreis in ihrer Nähe. Wer bei Ihnen klingelt, kommt also in der Regel aus der Region.
Die Beratung läuft für alle Standorte über eine gemeinsame Nummer: 07121 159 10 58, Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Wundern Sie sich nicht über die Reutlinger Vorwahl. Auch Anfragen aus dem Bodenseekreis sind dort richtig, betreut werden Sie anschließend von Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern aus Ihrer Gegend.
Wir unterstützen Seniorinnen und Senioren am See ebenso wie im Hinterland: in Kressbronn am Bodensee, Friedrichshafen, Tettnang, Meckenbeuren und Uhldingen-Mühlhofen.
Wer in einer kleineren Gemeinde lebt, fragt sich oft, ob überhaupt jemand bis zu ihm herauskommt. Nennen Sie uns am Telefon einfach Ihren Wohnort. Dann sagen wir Ihnen, ob in Ihrer Umgebung gerade eine Alltagsbegleiterin Termine frei hat.
Sie leben am See und suchen selbst eine sinnvolle Arbeit? Dann schauen Sie sich unsere Jobs als Alltagsbegleiter im Bodenseekreis an.
Wir helfen dort, wo der Alltag mühsam wird: beim Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen, bei Botengängen oder auf dem Weg zu einem Termin. Einzelheiten stehen auf den Seiten zur Haushaltshilfe für Senioren und zur Betreuung und Alltagsbegleitung. Wer gerade operiert wurde, bekommt unter Umständen eine Haushaltshilfe nach der OP von der Krankenkasse bezahlt. Für werdende Mütter gibt es die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.
Für die Hilfe im Haushalt und die Betreuung steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag der Pflegekasse zur Verfügung, derzeit 131 Euro monatlich. Abgerechnet wird direkt zwischen uns und Ihrer Kasse. Was darüber hinaus für Sie in Frage kommt, klären wir kostenlos am Telefon oder nach Ihrer Nachricht über das Kontaktformular.
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Alexander Sperling
Geschäftsführer, Alltagsdienst Sperling GmbH & Co. KG
Jeder Mensch ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
131 € monatlich ab Pflegegrad 1
Stundenweise Betreuung Ihres Angehörigen, damit Sie als pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen können.
bis 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2
Nach einer Operation, einem Unfall oder bei Krankheit führen wir Ihren Haushalt weiter, damit Sie sich erholen können.
4 bis 26 Wochen nach § 38 SGB V
Bei vorzeitigen Wehen, während der Bettruhe und nach der Entbindung kümmern wir uns um Ihren Haushalt.
100 % Kostenübernahme nach § 24h SGB V
Ja, Uhldingen-Mühlhofen gehört zu den Gemeinden im Bodenseekreis, in denen wir Seniorinnen und Senioren unterstützen. Ob in Ihrem Ortsteil gerade eine Betreuungskraft frei ist, sagen wir Ihnen im ersten Telefonat. Die Beratung ist kostenlos.
Nein. Alles Wichtige klären wir zuerst telefonisch, zum Aufnahmegespräch besuchen wir Sie dann zu Hause. Sie müssen also weder nach Kressbronn fahren noch sich um eine Mitfahrgelegenheit kümmern.
Ja, zum Beispiel nach einer Operation: Dann kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen bezahlen, lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, für bis zu 26 Wochen. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine andere Person in Ihrem Haushalt die Hausarbeit übernehmen kann; ohne Kind im Haushalt darf außerdem kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen. Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag, beim Ausfüllen helfen wir Ihnen.
Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch bei der Kasse und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.