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Das Wichtigste in einfacher Sprache

Wir besuchen ältere Menschen zu Hause. Wir reden, spielen, lesen vor und gehen spazieren. So haben die Angehörigen Zeit für sich. Oft zahlt die Pflegekasse dafür. Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58.

Gesellschaft und Entlastung

Betreuung für Senioren zu Hause

Unsere Betreuung für Senioren schenkt Ihrem Angehörigen Gesellschaft und Ihnen als pflegende Angehörige eine verlässliche Pause. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 3.539 Euro im Jahr über die Verhinderungspflege, ab Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

bis 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Eine Betreuerin geht Arm in Arm mit einer Seniorin einen Weg unter Bäumen entlang, beide lachenDieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Wer hat Anspruch auf Betreuung für Senioren?

Damit die Pflegekasse die Betreuung bezahlt, braucht Ihr Angehöriger einen Pflegegrad. Welche Leistung passt, hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob Angehörige die Pflege zu Hause sonst selbst übernehmen.

Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2

Pflegende Angehörige brauchen Pausen: für den eigenen Arzttermin, für Urlaub, bei eigener Krankheit oder einfach, um durchzuatmen. Für diese Zeiten gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten gibt es nicht mehr.

Für die Betreuung durch uns ist die stundenweise Verhinderungspflege besonders geeignet. Sind es weniger als acht Stunden am Tag, zählt das nicht auf die Höchstdauer von acht Wochen im Jahr, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Alles Wichtige dazu lesen Sie im Ratgeber Verhinderungspflege stundenweise.

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1

Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat lässt sich für Betreuung einsetzen, schon ab Pflegegrad 1. Wie er funktioniert, erklären wir auf der Seite Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad.

Noch kein Pflegegrad?

Dann lohnt sich ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt. Woran Sie erkennen, dass Ihre Eltern mehr Unterstützung brauchen, zeigt unsere Checkliste für Angehörige. Wie der Antrag gelingt, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was übernehmen wir bei der Alltagsbegleitung?

Unsere Alltagsbegleitung richtet sich nach dem, was Ihrem Angehörigen Freude macht und guttut. Eine feste Betreuungskraft kommt zu regelmäßigen Terminen. So entsteht Vertrauen, und der Besuch wird zu einem festen Punkt in der Woche.

  • Spaziergänge in der Nachbarschaft oder im Park
  • Gesellschaftsspiele wie Karten- oder Brettspiele
  • Vorlesen aus Zeitung oder Buch
  • Zuhören und Gespräche
  • Begleitung zu Terminen, etwa zum Arzt oder zum Friseur
  • Betreuung bei kurzfristiger Verhinderung der Angehörigen

Unsere Betreuungskräfte sind geschult, sozialversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert. Fällt Ihre Betreuungskraft wegen Urlaub oder Krankheit aus, organisieren wir eine Vertretung.

Wichtig zu wissen: Wir sind kein Pflegedienst. Körperpflege oder die Gabe von Medikamenten übernehmen wir nicht, auf Wunsch stellen wir aber den Kontakt zu einem Pflegedienst her. Reicht stundenweise Betreuung nicht mehr aus, vermitteln wir auch eine 24-Stunden-Betreuung.

Was kostet die Betreuung?

In den meisten Fällen zahlen Sie nichts dazu. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und unterstützen Sie bei allen Anträgen.

Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 Euro ab Pflegegrad 2

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Sie können ihn frei auf beide Leistungen aufteilen. Brauchen Sie keine Kurzzeitpflege, steht der ganze Betrag für stundenweise Betreuung zur Verfügung.

Weitere Möglichkeiten

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, ohne gesonderten Antrag
  • Umwandlungsanspruch: ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel bis zu 318,40 Euro im Monat; dabei sinkt ein gleichzeitig bezogenes Pflegegeld anteilig
  • Privat: Stunden, die über Ihren Anspruch hinausgehen

Welche Kombination für Ihre Familie sinnvoll ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Bei privater Versicherung hängt die Erstattung vom Tarif ab.

So beantragen Sie die Betreuung

Für den Entlastungsbetrag ist kein Antrag nötig. Bei der Verhinderungspflege springen wir stundenweise ein, rechnen über die Pflegekasse ab und helfen Ihnen mit den Unterlagen.

  1. Kurz melden

    Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt unsere KI-Telefonassistentin Vera Ihr Anliegen entgegen.

  2. Anspruch klären

    Im telefonischen Erstgespräch prüfen wir, welche Leistungen Ihrem Angehörigen zustehen.

  3. Kennenlernen zu Hause

    Beim Aufnahmegespräch lernen wir Ihren Angehörigen kennen und besprechen Vorlieben, Gewohnheiten und Termine.

  4. Die Betreuung beginnt

    Eine feste Betreuungskraft kommt zu den vereinbarten Zeiten. Die Abrechnung erledigen wir direkt mit der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Eine Betreuungskraft vertritt die pflegende Person für einige Stunden, zum Beispiel während eines Arzttermins oder für einen freien Nachmittag. Sind es weniger als acht Stunden am Tag, zählt das nicht auf die acht Wochen im Jahr, und das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Bezahlt wird aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.

Brauche ich für die Betreuung einen Pflegegrad?

Damit die Kasse zahlt, ja. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungspflege. Gibt es noch keinen Pflegegrad, erklären wir Ihnen, wie Sie ihn beantragen.

Kommt eine feste Betreuungskraft?

Ja, Ihr Angehöriger bekommt eine fest zugeordnete Betreuungskraft mit regelmäßigen Terminen. Ein vertrautes Gesicht ist gerade für ältere Menschen wichtig. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

Nach Ihrem Anruf melden wir uns kurzfristig für das Erstgespräch. Wann die Betreuung startet, hängt davon ab, ob in Ihrer Nähe eine Betreuungskraft frei ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, womit Sie rechnen können.

Wo bieten Sie Betreuung für Senioren an?

Im Landkreis Reutlingen, im Landkreis Tübingen, im Großraum Stuttgart und im Bodenseekreis. Ob Ihr Wohnort dazugehört, sagen wir Ihnen am Telefon.

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Sprechen Sie mit uns, ganz unverbindlich

Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch bei der Kasse und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.