Ratgeber
Verhinderungspflege stundenweise
Ein freier Nachmittag oder der eigene Arzttermin: So nutzen pflegende Angehörige die Verhinderungspflege stundenweise und den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.
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Wir besuchen ältere Menschen zu Hause. Wir reden, spielen, lesen vor und gehen spazieren. So haben die Angehörigen Zeit für sich. Oft zahlt die Pflegekasse dafür. Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58.
Gesellschaft und Entlastung
Unsere Betreuung für Senioren schenkt Ihrem Angehörigen Gesellschaft und Ihnen als pflegende Angehörige eine verlässliche Pause. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 3.539 Euro im Jahr über die Verhinderungspflege, ab Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
bis 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Damit die Pflegekasse die Betreuung bezahlt, braucht Ihr Angehöriger einen Pflegegrad. Welche Leistung passt, hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob Angehörige die Pflege zu Hause sonst selbst übernehmen.
Pflegende Angehörige brauchen Pausen: für den eigenen Arzttermin, für Urlaub, bei eigener Krankheit oder einfach, um durchzuatmen. Für diese Zeiten gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten gibt es nicht mehr.
Für die Betreuung durch uns ist die stundenweise Verhinderungspflege besonders geeignet. Sind es weniger als acht Stunden am Tag, zählt das nicht auf die Höchstdauer von acht Wochen im Jahr, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Alles Wichtige dazu lesen Sie im Ratgeber Verhinderungspflege stundenweise.
Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat lässt sich für Betreuung einsetzen, schon ab Pflegegrad 1. Wie er funktioniert, erklären wir auf der Seite Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad.
Dann lohnt sich ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt. Woran Sie erkennen, dass Ihre Eltern mehr Unterstützung brauchen, zeigt unsere Checkliste für Angehörige. Wie der Antrag gelingt, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Unsere Alltagsbegleitung richtet sich nach dem, was Ihrem Angehörigen Freude macht und guttut. Eine feste Betreuungskraft kommt zu regelmäßigen Terminen. So entsteht Vertrauen, und der Besuch wird zu einem festen Punkt in der Woche.
Unsere Betreuungskräfte sind geschult, sozialversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert. Fällt Ihre Betreuungskraft wegen Urlaub oder Krankheit aus, organisieren wir eine Vertretung.
Wichtig zu wissen: Wir sind kein Pflegedienst. Körperpflege oder die Gabe von Medikamenten übernehmen wir nicht, auf Wunsch stellen wir aber den Kontakt zu einem Pflegedienst her. Reicht stundenweise Betreuung nicht mehr aus, vermitteln wir auch eine 24-Stunden-Betreuung.
In den meisten Fällen zahlen Sie nichts dazu. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und unterstützen Sie bei allen Anträgen.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Sie können ihn frei auf beide Leistungen aufteilen. Brauchen Sie keine Kurzzeitpflege, steht der ganze Betrag für stundenweise Betreuung zur Verfügung.
Welche Kombination für Ihre Familie sinnvoll ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Bei privater Versicherung hängt die Erstattung vom Tarif ab.
Für den Entlastungsbetrag ist kein Antrag nötig. Bei der Verhinderungspflege springen wir stundenweise ein, rechnen über die Pflegekasse ab und helfen Ihnen mit den Unterlagen.
Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt unsere KI-Telefonassistentin Vera Ihr Anliegen entgegen.
Im telefonischen Erstgespräch prüfen wir, welche Leistungen Ihrem Angehörigen zustehen.
Beim Aufnahmegespräch lernen wir Ihren Angehörigen kennen und besprechen Vorlieben, Gewohnheiten und Termine.
Eine feste Betreuungskraft kommt zu den vereinbarten Zeiten. Die Abrechnung erledigen wir direkt mit der Pflegekasse.
Eine Betreuungskraft vertritt die pflegende Person für einige Stunden, zum Beispiel während eines Arzttermins oder für einen freien Nachmittag. Sind es weniger als acht Stunden am Tag, zählt das nicht auf die acht Wochen im Jahr, und das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Bezahlt wird aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.
Damit die Kasse zahlt, ja. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungspflege. Gibt es noch keinen Pflegegrad, erklären wir Ihnen, wie Sie ihn beantragen.
Ja, Ihr Angehöriger bekommt eine fest zugeordnete Betreuungskraft mit regelmäßigen Terminen. Ein vertrautes Gesicht ist gerade für ältere Menschen wichtig. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung.
Nach Ihrem Anruf melden wir uns kurzfristig für das Erstgespräch. Wann die Betreuung startet, hängt davon ab, ob in Ihrer Nähe eine Betreuungskraft frei ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, womit Sie rechnen können.
Im Landkreis Reutlingen, im Landkreis Tübingen, im Großraum Stuttgart und im Bodenseekreis. Ob Ihr Wohnort dazugehört, sagen wir Ihnen am Telefon.
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Ein freier Nachmittag oder der eigene Arzttermin: So nutzen pflegende Angehörige die Verhinderungspflege stundenweise und den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.
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Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Bescheid: So stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad und bereiten sich gut auf die Begutachtung vor.
Ratgeber
Volle Briefkästen, leerer Kühlschrank, abgesagte Treffen: Unsere Checkliste hilft Ihnen, Anzeichen für Hilfebedarf zu erkennen und das Gespräch mit Ihren Eltern behutsam zu beginnen.
Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch bei der Kasse und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.