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Sie haben einen Pflegegrad. Dann bekommen Sie Hilfe im Haushalt. Die Pflegekasse zahlt dafür jeden Monat 131 Euro. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58.

Zuhause wohlfühlen

Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad

Sie haben einen Pflegegrad und möchten in Ihrem Zuhause bleiben? Die Pflegekasse bezahlt eine Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad: ab Pflegegrad 1 mit 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 2 auf Wunsch mit deutlich mehr. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab, für Sie bleibt kein Papierkram.

131 € monatlich ab Pflegegrad 1

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Eine Haushaltshilfe wischt die Arbeitsfläche in einer hellen Küche, im Hintergrund spült eine SeniorinDieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad?

Jeder Mensch mit einem Pflegegrad, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Grundlage ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er ist zweckgebunden: Die Pflegekasse zahlt ihn nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Alltagsdienst Sperling ist ein solches Angebot, landesrechtlich anerkannt nach § 45a SGB XI und der Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg, in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und im Bodenseekreis.

Ab Pflegegrad 2 kommt eine zweite Möglichkeit dazu: der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Damit nutzen Sie bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung für Hilfe im Haushalt, soweit der Betrag nicht für einen Pflegedienst verbraucht wird. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Umwandlungsanspruch.

Sie haben noch keinen Pflegegrad?

Dann lohnt sich der Antrag. Er ist formlos bei der Pflegekasse möglich, ein Anruf genügt. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Danach begutachtet Sie der Medizinische Dienst, meist bei Ihnen zu Hause. Wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was übernehmen wir im Haushalt?

Ihre Haushaltshilfe kommt zu festen Terminen und übernimmt, was Ihnen schwerfällt. Was genau dazugehört, legen wir beim Aufnahmegespräch gemeinsam mit Ihnen fest.

  • Wohnungsreinigung: Staubsaugen, Wischen, Küche und Bad
  • Fensterreinigung
  • Wäschepflege: waschen, aufhängen, zusammenlegen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • die kleine Kehrwoche
  • Einkaufshilfe, zum Beispiel der Wocheneinkauf
  • Botengänge, etwa zur Apotheke oder zur Post

Sie bekommen eine fest zugeordnete Haushaltshilfe, die Ihre Wohnung und Ihre Gewohnheiten kennt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geschult, sozialversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert. Wünschen Sie sich vor allem Gesellschaft, Spaziergänge oder Begleitung zu Terminen, passt unsere Betreuung für Senioren. Auch sie lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Körperpflege und medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht, denn wir sind kein Pflegedienst. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Pflegedienst in Ihrer Nähe her. Außerdem vermitteln und koordinieren wir Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 Euro monatlich ab Pflegegrad 1), Essen auf Rädern und den barrierefreien Badumbau, für den die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießt.

Was kostet das? Der Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe

In den meisten Fällen zahlen Sie nichts dazu: Sie bekommen Ihre Haushaltshilfe über die Pflegekasse, und wir rechnen direkt mit ihr ab.

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen in allen fünf Pflegegraden zu. Er wird nicht bar ausgezahlt, wir rechnen ihn direkt mit der Pflegekasse ab. Brauchen Sie ihn in einem Monat nicht ganz, wird der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Was in einem Jahr übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfällt es. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag ansparen.

Die 131 Euro sind ein Zuschuss, keine Obergrenze. Wie viele Stunden Sie bei uns buchen, entscheiden Sie selbst: zusammen mit weiteren Leistungen Ihrer Kasse und einer privaten Abrechnung so viele, wie Sie möchten.

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2

Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können Sie ab Pflegegrad 2 einen Teil Ihrer Pflegesachleistung für unsere Haushaltshilfe einsetzen. Im Monat sind das höchstens:

  • Pflegegrad 2: 318,40 Euro
  • Pflegegrad 3: 598,80 Euro
  • Pflegegrad 4: 743,60 Euro
  • Pflegegrad 5: 919,60 Euro

Beziehen Sie gleichzeitig Pflegegeld, sinkt es anteilig. Viele Pflegekassen möchten vorab informiert werden. Ob sich die Umwandlung für Sie lohnt, rechnen wir in der kostenlosen Beratung mit Ihnen durch.

Brauchen Sie mehr Stunden, als die Kasse übernimmt, können Sie zusätzliche Stunden privat buchen. Sind Sie privat versichert, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab, dazu beraten wir Sie im Einzelfall. Alle Wege zur kostenlosen Haushaltshilfe im Überblick finden Sie in unserem Ratgeber.

So kommen Sie zu Ihrer Haushaltshilfe

Für den Entlastungsbetrag brauchen Sie keinen Antrag. Beim Umwandlungsanspruch helfen wir Ihnen, die Pflegekasse zu informieren. Der Weg zu Ihrer Haushaltshilfe hat vier Schritte:

  1. Sie melden sich

    Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58, Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr, oder nutzen Sie das Kontaktformular.

  2. Telefonisches Erstgespräch

    Wir klären in Ruhe, welche Hilfe Sie brauchen und welche Beträge Ihnen bei Ihrer Pflegekasse zustehen.

  3. Aufnahmegespräch bei Ihnen zu Hause

    Wir besuchen Sie, lernen Sie kennen und legen Aufgaben und feste Termine gemeinsam fest.

  4. Ihre Haushaltshilfe startet

    Ab jetzt kommt eine feste, vertraute Person zu Ihnen. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich eine Haushaltshilfe?

Schon ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung über den Umwandlungsanspruch nutzen.

Muss ich die Haushaltshilfe bei der Pflegekasse beantragen?

Für den Entlastungsbetrag nicht, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Beim Umwandlungsanspruch möchten viele Kassen vorab informiert werden. Dabei unterstützen wir Sie.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht ausschöpfe?

Nicht genutzte Beträge werden in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Was in einem Jahr übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Rest.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich eine Haushaltshilfe nutze?

Durch den Entlastungsbetrag nicht. Nutzen Sie dagegen den Umwandlungsanspruch, sinkt ein gleichzeitig bezogenes Pflegegeld anteilig. Wir rechnen das vorher in der kostenlosen Beratung mit Ihnen durch.

Übernehmen Sie auch die Körperpflege?

Nein. Wir sind kein Pflegedienst, sondern helfen im Haushalt und im Alltag. Für Körperpflege und medizinische Aufgaben stellen wir gern den Kontakt zu einem Pflegedienst in Ihrer Nähe her.

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