Ratgeber
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 lässt sich ein Teil der Pflegesachleistung für Hilfe im Haushalt nutzen. Beträge, Rechenbeispiel und Vorgehen im Überblick.
Die Seite wird vorgelesen
Sie haben einen Pflegegrad. Dann bekommen Sie Hilfe im Haushalt. Die Pflegekasse zahlt dafür jeden Monat 131 Euro. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58.
Zuhause wohlfühlen
Sie haben einen Pflegegrad und möchten in Ihrem Zuhause bleiben? Die Pflegekasse bezahlt eine Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad: ab Pflegegrad 1 mit 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 2 auf Wunsch mit deutlich mehr. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab, für Sie bleibt kein Papierkram.
131 € monatlich ab Pflegegrad 1
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Jeder Mensch mit einem Pflegegrad, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Grundlage ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er ist zweckgebunden: Die Pflegekasse zahlt ihn nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Alltagsdienst Sperling ist ein solches Angebot, landesrechtlich anerkannt nach § 45a SGB XI und der Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg, in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und im Bodenseekreis.
Ab Pflegegrad 2 kommt eine zweite Möglichkeit dazu: der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Damit nutzen Sie bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung für Hilfe im Haushalt, soweit der Betrag nicht für einen Pflegedienst verbraucht wird. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Umwandlungsanspruch.
Dann lohnt sich der Antrag. Er ist formlos bei der Pflegekasse möglich, ein Anruf genügt. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Danach begutachtet Sie der Medizinische Dienst, meist bei Ihnen zu Hause. Wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Ihre Haushaltshilfe kommt zu festen Terminen und übernimmt, was Ihnen schwerfällt. Was genau dazugehört, legen wir beim Aufnahmegespräch gemeinsam mit Ihnen fest.
Sie bekommen eine fest zugeordnete Haushaltshilfe, die Ihre Wohnung und Ihre Gewohnheiten kennt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geschult, sozialversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert. Wünschen Sie sich vor allem Gesellschaft, Spaziergänge oder Begleitung zu Terminen, passt unsere Betreuung für Senioren. Auch sie lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Körperpflege und medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht, denn wir sind kein Pflegedienst. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Pflegedienst in Ihrer Nähe her. Außerdem vermitteln und koordinieren wir Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 Euro monatlich ab Pflegegrad 1), Essen auf Rädern und den barrierefreien Badumbau, für den die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießt.
In den meisten Fällen zahlen Sie nichts dazu: Sie bekommen Ihre Haushaltshilfe über die Pflegekasse, und wir rechnen direkt mit ihr ab.
Der Entlastungsbetrag steht Ihnen in allen fünf Pflegegraden zu. Er wird nicht bar ausgezahlt, wir rechnen ihn direkt mit der Pflegekasse ab. Brauchen Sie ihn in einem Monat nicht ganz, wird der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Was in einem Jahr übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfällt es. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag ansparen.
Die 131 Euro sind ein Zuschuss, keine Obergrenze. Wie viele Stunden Sie bei uns buchen, entscheiden Sie selbst: zusammen mit weiteren Leistungen Ihrer Kasse und einer privaten Abrechnung so viele, wie Sie möchten.
Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können Sie ab Pflegegrad 2 einen Teil Ihrer Pflegesachleistung für unsere Haushaltshilfe einsetzen. Im Monat sind das höchstens:
Beziehen Sie gleichzeitig Pflegegeld, sinkt es anteilig. Viele Pflegekassen möchten vorab informiert werden. Ob sich die Umwandlung für Sie lohnt, rechnen wir in der kostenlosen Beratung mit Ihnen durch.
Brauchen Sie mehr Stunden, als die Kasse übernimmt, können Sie zusätzliche Stunden privat buchen. Sind Sie privat versichert, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab, dazu beraten wir Sie im Einzelfall. Alle Wege zur kostenlosen Haushaltshilfe im Überblick finden Sie in unserem Ratgeber.
Für den Entlastungsbetrag brauchen Sie keinen Antrag. Beim Umwandlungsanspruch helfen wir Ihnen, die Pflegekasse zu informieren. Der Weg zu Ihrer Haushaltshilfe hat vier Schritte:
Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58, Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr, oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Wir klären in Ruhe, welche Hilfe Sie brauchen und welche Beträge Ihnen bei Ihrer Pflegekasse zustehen.
Wir besuchen Sie, lernen Sie kennen und legen Aufgaben und feste Termine gemeinsam fest.
Ab jetzt kommt eine feste, vertraute Person zu Ihnen. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Pflegekasse.
Schon ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung über den Umwandlungsanspruch nutzen.
Für den Entlastungsbetrag nicht, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Beim Umwandlungsanspruch möchten viele Kassen vorab informiert werden. Dabei unterstützen wir Sie.
Nicht genutzte Beträge werden in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Was in einem Jahr übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Rest.
Durch den Entlastungsbetrag nicht. Nutzen Sie dagegen den Umwandlungsanspruch, sinkt ein gleichzeitig bezogenes Pflegegeld anteilig. Wir rechnen das vorher in der kostenlosen Beratung mit Ihnen durch.
Nein. Wir sind kein Pflegedienst, sondern helfen im Haushalt und im Alltag. Für Körperpflege und medizinische Aufgaben stellen wir gern den Kontakt zu einem Pflegedienst in Ihrer Nähe her.
Ratgeber
Ab Pflegegrad 2 lässt sich ein Teil der Pflegesachleistung für Hilfe im Haushalt nutzen. Beträge, Rechenbeispiel und Vorgehen im Überblick.
Ratgeber
Restbeträge aus 2025 sind verfallen, Beträge aus 2026 gelten nach geltendem Recht bis 30. Juni 2027. So behalten Sie den Überblick.
Ratgeber
Pflegekasse oder Krankenkasse: Es gibt fünf Wege, auf denen die Kasse Ihre Haushaltshilfe bezahlt. Wir zeigen, welcher zu Ihnen passt und wann ein Eigenanteil bleibt.
Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch bei der Kasse und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.