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Sie hatten eine Operation oder sind schwer krank. Dann zahlt oft die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Wir putzen, waschen und kaufen für Sie ein. Sie brauchen dafür eine Bescheinigung vom Arzt. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Wieder gesund werden

Haushaltshilfe nach einer Operation

Eine Haushaltshilfe nach einer Operation, einem Unfall oder bei schwerer Krankheit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nach § 38 SGB V, wenn niemand sonst in Ihrem Haushalt einspringen kann. Möglich sind bis zu 4 Wochen Unterstützung, mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen. Wir helfen beim Antrag und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

4 bis 26 Wochen nach § 38 SGB V

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Eine Helferin reicht einem Mann mit eingegipstem Bein im Rollstuhl ein Tablett mit TeeDieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Grundlage ist § 38 SGB V. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Das Gesetz nennt besonders drei Situationen:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • nach einer ambulanten Operation
  • nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung

Das gilt auch, wenn ein Unfall der Grund für die Operation oder den Klinikaufenthalt ist. Außerdem muss Folgendes zutreffen:

  • Keine andere Person, die in Ihrem Haushalt lebt, kann den Haushalt weiterführen.
  • Eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt, dass die Haushaltshilfe notwendig ist.
  • Lebt kein Kind in Ihrem Haushalt, besteht der Anspruch nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit Pflegegrad 1 ist er also möglich.

Wie lange zahlt die Kasse?

Bis zu 4 Wochen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, sind bis zu 26 Wochen möglich. Manche Krankenkassen leisten nach ihrer Satzung mehr.

Haben Sie Pflegegrad 2 oder höher, gibt es Wege über die Pflegekasse, etwa die Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad. Welche Möglichkeiten es ganz ohne Pflegegrad gibt, fasst unser Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad zusammen. Brauchen Sie Hilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Geburt, gilt eine eigene Regelung: die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Was übernehmen wir nach Ihrer OP?

Unsere Haushaltshilfe führt Ihren Haushalt so weiter, wie Sie es sonst selbst tun würden. Sie können sich schonen und in Ruhe gesund werden.

  • Wohnungsreinigung, Küche und Bad
  • Wäschepflege: waschen, aufhängen, zusammenlegen
  • Einkaufen, auch schwere Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Botengänge, etwa zur Apotheke
  • die kleine Kehrwoche

Sie bekommen eine feste Haushaltshilfe, die zu vereinbarten Zeiten kommt. Wundversorgung, Körperpflege oder andere medizinische Aufgaben gehören nicht dazu, denn wir sind kein Pflegedienst. Brauchen Sie das, stellen wir den Kontakt zu einem Pflegedienst her. Für Arzttermine und Nachsorge vermitteln wir auf Wunsch einen Fahrdienst.

Was kostet die Haushaltshilfe nach einer Operation?

Ist die Haushaltshilfe bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Wir sind ein zugelassener Dienst für die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 132 SGB V und rechnen direkt mit allen 93 gesetzlichen Krankenkassen ab (Stand Juli 2026). Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken.

Zuzahlung

Ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Das regelt § 61 SGB V.

Hilfe durch Verwandte

Übernehmen Verwandte bis zum zweiten Grad den Haushalt, also etwa Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister, bezahlt die Kasse sie nicht als Haushaltshilfe. Erstattet werden können dann nur Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme vom Tarif ab, wir beraten Sie im Einzelfall. Brauchen Sie mehr Unterstützung, als die Kasse übernimmt, können Sie zusätzliche Stunden privat buchen.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

Stellen Sie den Antrag möglichst, bevor die Haushaltshilfe beginnt. Steht Ihre Operation schon fest, rufen Sie uns am besten vorher an, dann ist alles vorbereitet, wenn Sie nach Hause kommen. Eine ausführliche Anleitung mit allen Unterlagen finden Sie im Ratgeber Haushaltshilfe nach OP beantragen.

  1. Ärztliche Bescheinigung

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie eine Haushaltshilfe brauchen. Nach einem Krankenhausaufenthalt fragen Sie am besten schon vor der Entlassung danach.

  2. Antrag bei der Krankenkasse

    Den Antrag reichen Sie mit der Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir sagen Ihnen, welche Angaben nötig sind, und helfen beim Ausfüllen.

  3. Erstgespräch und Besuch

    Am Telefon klären wir, was im Haushalt anfällt. Beim Aufnahmegespräch bei Ihnen zu Hause stimmen wir Aufgaben und Zeiten ab.

  4. Start und Abrechnung

    Nach der Zusage beginnt Ihre feste Haushaltshilfe. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wie lange zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach einer OP?

Bis zu 4 Wochen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich. Manche Kassen leisten nach ihrer Satzung mehr.

Gilt das auch nach einer ambulanten Operation?

Ja, das Gesetz nennt die ambulante Operation ausdrücklich. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Haushalt deshalb nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Eine ärztliche Bescheinigung brauchen Sie auch hier.

Was muss ich zuzahlen?

Ab 18 Jahren 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Das regelt § 61 SGB V. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Mein Partner lebt mit mir zusammen. Habe ich trotzdem Anspruch?

Die Krankenkasse prüft, ob eine andere Person in Ihrem Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Ist das der Fall, besteht in der Regel kein Anspruch. Ob das bei Ihnen zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gern vorab.

Ich habe einen Pflegegrad. Zahlt trotzdem die Krankenkasse?

Mit Pflegegrad 1 ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Pflegegrad 2 bis 5 besteht der Anspruch ohne Kind im Haushalt nicht. Dann helfen Leistungen der Pflegekasse wie der Entlastungsbetrag oder der Umwandlungsanspruch.

Kann meine Tochter die Haushaltshilfe übernehmen und dafür bezahlt werden?

Als Haushaltshilfe nicht. Verwandte bis zum zweiten Grad bezahlt die Krankenkasse nicht, erstattet werden können nur Fahrtkosten und Verdienstausfall. Eine Haushaltshilfe durch einen zugelassenen Dienst wie uns rechnen wir dagegen direkt mit der Kasse ab.

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