Ratgeber
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Krankenkasse statt Pflegekasse: Wann Sie auch ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe bekommen, nach einer OP, bei schwerer Krankheit oder in der Schwangerschaft.
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Sie sind schwanger oder haben gerade ein Baby bekommen. Sie schaffen den Haushalt nicht allein. Dann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Sie brauchen dafür eine Bescheinigung vom Arzt. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Für Mutter und Kind
Eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft steht Ihnen nach § 24h SGB V zu, wenn Sie wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst in Ihrem Haushalt einspringen kann. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten ohne Zuzahlung, so lange es ärztlich bescheinigt ist. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
100 % Kostenübernahme nach § 24h SGB V
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Den Anspruch regelt § 24h SGB V. Gesetzlich Versicherte bekommen eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können. Typische Situationen sind:
Zwei weitere Voraussetzungen kommen hinzu. Keine andere Person, die in Ihrem Haushalt lebt, kann den Haushalt weiterführen. Und eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt, dass die Haushaltshilfe notwendig ist.
Einen Pflegegrad brauchen Sie nicht. Welche anderen Wege es gibt, wenn kein Pflegegrad vorliegt, fasst unser Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad zusammen. Sind Sie wegen einer Erkrankung eingeschränkt, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, kann die Haushaltshilfe bei Krankheit oder nach einer Operation passen.
Unsere Alltagshilfe in der Schwangerschaft nimmt Ihnen ab, was jetzt zu anstrengend ist oder ärztlich nicht erlaubt. Sie können liegen, sich schonen und sich nach der Geburt in Ruhe auf Ihr Baby einstellen.
Sie bekommen eine feste Haushaltshilfe, die zu verlässlichen Zeiten kommt. Fällt sie wegen Urlaub oder Krankheit aus, organisieren wir eine Vertretung. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht, dafür sind Ihre Ärztin und Ihre Hebamme da. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geschult, sozialversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert.
Für Sie in der Regel nichts. Bei der Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung gibt es keine Zuzahlung. Ist sie bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig.
Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Kasse zahlt, so lange eine Ärztin oder ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Dauert die Bettruhe länger als zunächst gedacht, lassen Sie sich die weitere Zeit ärztlich bescheinigen.
Wir sind ein zugelassener Dienst für die hauswirtschaftliche Versorgung und rechnen direkt mit allen 93 gesetzlichen Krankenkassen ab (Stand Juli 2026). Sie müssen nichts vorstrecken. Sind Sie privat versichert, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab, dazu beraten wir Sie im Einzelfall. Wann die Kasse sonst noch für eine kostenlose Haushaltshilfe aufkommt, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Melden Sie sich am besten, sobald absehbar ist, dass Sie Hilfe brauchen, zum Beispiel wenn Bettruhe verordnet wird oder ein Kaiserschnitt geplant ist. Je früher wir Bescheid wissen, desto besser können wir planen. Unter 07121 159 10 58 erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, meist in der Frauenarztpraxis, bescheinigt, dass Sie eine Haushaltshilfe brauchen und für welchen Zeitraum.
Den Antrag reichen Sie zusammen mit der Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Im Erstgespräch am Telefon und beim Besuch zu Hause besprechen wir, was zu tun ist und wann wir kommen.
Ihre feste Haushaltshilfe startet. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie wegen der Schwangerschaft Ihren Haushalt nicht weiterführen können und eine Ärztin oder ein Arzt das bescheinigt. Häufige Gründe sind vorzeitige Wehen, verordnete Bettruhe oder eine Risikoschwangerschaft. Außerdem darf niemand sonst im Haushalt einspringen können.
Ja. Auch nach der Entbindung, zum Beispiel nach einem Kaiserschnitt, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen. Voraussetzung ist wieder eine ärztliche Bescheinigung.
Nein. Bei der Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung gibt es keine Zuzahlung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Kasse zahlt, so lange die Haushaltshilfe ärztlich bescheinigt ist. Wird mehr Zeit gebraucht, lassen Sie sich das erneut bescheinigen.
Das hängt davon ab, ob er den Haushalt weiterführen kann. Die Krankenkasse prüft das im Einzelfall. Rufen Sie uns vorher an, wir besprechen Ihre Situation kostenlos.
Nach Ihrem Anruf melden wir uns kurzfristig für das Erstgespräch. Wann die Hilfe startet, hängt davon ab, ob in Ihrer Nähe eine Mitarbeiterin frei ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, womit Sie rechnen können, und helfen parallel beim Antrag.
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Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch bei der Kasse und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.