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Sie sind schwanger oder haben gerade ein Baby bekommen. Sie schaffen den Haushalt nicht allein. Dann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Sie brauchen dafür eine Bescheinigung vom Arzt. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Für Mutter und Kind

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft steht Ihnen nach § 24h SGB V zu, wenn Sie wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst in Ihrem Haushalt einspringen kann. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten ohne Zuzahlung, so lange es ärztlich bescheinigt ist. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

100 % Kostenübernahme nach § 24h SGB V

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Eine Haushaltshilfe wischt den Boden im Wohnzimmer, während eine Schwangere auf dem Sofa ausruhtDieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Den Anspruch regelt § 24h SGB V. Gesetzlich Versicherte bekommen eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können. Typische Situationen sind:

  • vorzeitige Wehen
  • ärztlich verordnete Bettruhe
  • eine Risikoschwangerschaft
  • die erste Zeit nach der Entbindung
  • die Erholung nach einem Kaiserschnitt

Zwei weitere Voraussetzungen kommen hinzu. Keine andere Person, die in Ihrem Haushalt lebt, kann den Haushalt weiterführen. Und eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt, dass die Haushaltshilfe notwendig ist.

Einen Pflegegrad brauchen Sie nicht. Welche anderen Wege es gibt, wenn kein Pflegegrad vorliegt, fasst unser Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad zusammen. Sind Sie wegen einer Erkrankung eingeschränkt, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, kann die Haushaltshilfe bei Krankheit oder nach einer Operation passen.

Alltagshilfe in der Schwangerschaft: Was übernehmen wir?

Unsere Alltagshilfe in der Schwangerschaft nimmt Ihnen ab, was jetzt zu anstrengend ist oder ärztlich nicht erlaubt. Sie können liegen, sich schonen und sich nach der Geburt in Ruhe auf Ihr Baby einstellen.

  • Wohnungsreinigung: Staubsaugen, Wischen, Küche und Bad
  • Wäschepflege, auch die zusätzliche Wäsche nach der Geburt
  • Wocheneinkauf und das Tragen schwerer Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Botengänge, etwa zur Apotheke oder zur Post
  • Betreuung von Geschwisterkindern, zum Beispiel zur Kita bringen und beaufsichtigen

Sie bekommen eine feste Haushaltshilfe, die zu verlässlichen Zeiten kommt. Fällt sie wegen Urlaub oder Krankheit aus, organisieren wir eine Vertretung. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht, dafür sind Ihre Ärztin und Ihre Hebamme da. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geschult, sozialversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert.

Was kostet die Haushaltshilfe für Sie?

Für Sie in der Regel nichts. Bei der Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung gibt es keine Zuzahlung. Ist sie bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig.

Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Kasse zahlt, so lange eine Ärztin oder ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Dauert die Bettruhe länger als zunächst gedacht, lassen Sie sich die weitere Zeit ärztlich bescheinigen.

Wir sind ein zugelassener Dienst für die hauswirtschaftliche Versorgung und rechnen direkt mit allen 93 gesetzlichen Krankenkassen ab (Stand Juli 2026). Sie müssen nichts vorstrecken. Sind Sie privat versichert, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab, dazu beraten wir Sie im Einzelfall. Wann die Kasse sonst noch für eine kostenlose Haushaltshilfe aufkommt, lesen Sie in unserem Ratgeber.

So beantragen Sie die Hilfe in vier Schritten

Melden Sie sich am besten, sobald absehbar ist, dass Sie Hilfe brauchen, zum Beispiel wenn Bettruhe verordnet wird oder ein Kaiserschnitt geplant ist. Je früher wir Bescheid wissen, desto besser können wir planen. Unter 07121 159 10 58 erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.

  1. Bescheinigung holen

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, meist in der Frauenarztpraxis, bescheinigt, dass Sie eine Haushaltshilfe brauchen und für welchen Zeitraum.

  2. Antrag stellen

    Den Antrag reichen Sie zusammen mit der Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.

  3. Kennenlernen

    Im Erstgespräch am Telefon und beim Besuch zu Hause besprechen wir, was zu tun ist und wann wir kommen.

  4. Die Hilfe beginnt

    Ihre feste Haushaltshilfe startet. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wann bekomme ich eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Wenn Sie wegen der Schwangerschaft Ihren Haushalt nicht weiterführen können und eine Ärztin oder ein Arzt das bescheinigt. Häufige Gründe sind vorzeitige Wehen, verordnete Bettruhe oder eine Risikoschwangerschaft. Außerdem darf niemand sonst im Haushalt einspringen können.

Gibt es auch nach der Geburt eine Haushaltshilfe?

Ja. Auch nach der Entbindung, zum Beispiel nach einem Kaiserschnitt, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen. Voraussetzung ist wieder eine ärztliche Bescheinigung.

Muss ich etwas zuzahlen?

Nein. Bei der Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung gibt es keine Zuzahlung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wie lange zahlt die Krankenkasse?

Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Kasse zahlt, so lange die Haushaltshilfe ärztlich bescheinigt ist. Wird mehr Zeit gebraucht, lassen Sie sich das erneut bescheinigen.

Mein Partner wohnt bei mir. Bekomme ich trotzdem Hilfe?

Das hängt davon ab, ob er den Haushalt weiterführen kann. Die Krankenkasse prüft das im Einzelfall. Rufen Sie uns vorher an, wir besprechen Ihre Situation kostenlos.

Wie schnell kann die Haushaltshilfe beginnen?

Nach Ihrem Anruf melden wir uns kurzfristig für das Erstgespräch. Wann die Hilfe startet, hängt davon ab, ob in Ihrer Nähe eine Mitarbeiterin frei ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, womit Sie rechnen können, und helfen parallel beim Antrag.

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