Ratgeber Antrag
Haushaltshilfe nach OP: Schritt für Schritt zum Antrag bei der Krankenkasse
Sie haben eine Operation vor sich oder kommen gerade aus dem Krankenhaus? Eine Haushaltshilfe der Krankenkasse nach OP gibt es nicht automatisch, Sie müssen sie beantragen. Hier lesen Sie, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und welche Unterlagen Sie brauchen.

Wann die Krankenkasse nach einer OP eine Haushaltshilfe zahlt
Bevor Sie den Antrag stellen, lohnt ein kurzer Blick auf die Voraussetzungen nach § 38 SGB V. Die Krankenkasse zahlt, wenn Sie nach einer Operation Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt das übernehmen kann. Das gilt nach einem Krankenhausaufenthalt ebenso wie nach einer ambulanten Operation.
Lebt kein Kind bei Ihnen, sind bis zu 4 Wochen möglich, und das nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten, auf Hilfe angewiesenen Kind im Haushalt sind es bis zu 26 Wochen. Was die Haushaltshilfe im Alltag übernimmt, lesen Sie auf der Seite Haushaltshilfe nach einer Operation. Einen Überblick über alle Wege ohne Pflegegrad gibt der Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.
Haushaltshilfe beantragen: die Schritte im Überblick
Von der Planung bis zur Verlängerung sind es sieben Schritte. Die wichtigsten erklären wir in den folgenden Abschnitten genauer.
Vor der OP planen
Klären Sie vor dem Eingriff, wer den Haushalt danach führen kann und wie lange Sie voraussichtlich eingeschränkt sind. Melden Sie sich früh bei einem Dienst, damit die Hilfe gut geplant werden kann.
Ärztliche Bescheinigung holen
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass eine Haushaltshilfe notwendig ist. Darin sollte stehen, warum Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen können.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Reichen Sie die Bescheinigung zusammen mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse ein, möglichst bevor die Haushaltshilfe beginnt.
Genehmigung abwarten
Die Kasse prüft den Antrag und teilt Ihnen mit, ob und wie lange sie die Haushaltshilfe übernimmt.
Dienst finden
Haben Sie noch keinen Dienst, wählen Sie jetzt einen, der für die hauswirtschaftliche Versorgung zugelassen ist und direkt mit Ihrer Kasse abrechnet.
Abrechnung und Zuzahlung
Der Dienst rechnet mit der Kasse ab. Ihr Anteil ist ab 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung.
Bei Bedarf verlängern
Reicht die genehmigte Zeit nicht, beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ende eine Verlängerung. Lassen Sie sich dafür ärztlich bescheinigen, dass die Hilfe weiter nötig ist.
Vor der OP: Was Sie rechtzeitig klären sollten
Bei einer geplanten Operation haben Sie einen Vorteil: Zeit. Nutzen Sie die Wochen davor, um drei Fragen zu klären.
- Wer lebt mit im Haushalt? Kann eine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen, besteht kein Anspruch. Kann sie das nicht, etwa weil sie berufstätig ist, begründen Sie das im Antrag.
- Leben Kinder bei Ihnen? Ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind verlängert den möglichen Zeitraum von 4 auf bis zu 26 Wochen.
- Haben Sie einen Pflegegrad? Ohne Kind im Haushalt gibt es die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit Pflegegrad 2 bis 5 ist dann die Pflegekasse Ihr Ansprechpartner.
Sprechen Sie außerdem schon vor dem Eingriff mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die Haushaltshilfe, und fragen Sie, ob die Bescheinigung bereits vorab ausgestellt werden kann. Melden Sie sich auch früh bei einem Dienst. So lässt sich klären, ob in Ihrer Nähe zum gewünschten Zeitpunkt eine Haushaltshilfe frei ist.
Bei einem Unfall oder einer Notfall-OP
Dann fehlt die Zeit zum Planen. Stellen Sie den Antrag so bald wie möglich, auch schon aus dem Krankenhaus heraus. Angehörige können Ihnen dabei helfen, und auch wir unterstützen Sie.
Der Antrag bei der Krankenkasse: diese Unterlagen brauchen Sie
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welcher Form sie den Antrag auf Haushaltshilfe haben möchte. Was hineingehört, ergibt sich aus den Voraussetzungen: Die Kasse muss erkennen können, warum Sie den Haushalt nicht führen können, ab wann und wie lange voraussichtlich, und warum niemand im Haushalt einspringen kann.
Diese Unterlagen und Angaben sollten Sie bereithalten:
- die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe
- Ihre Versichertennummer (sie steht auf Ihrer Gesundheitskarte)
- das Datum der Operation oder der Entlassung aus dem Krankenhaus
- wer in Ihrem Haushalt lebt, bei Kindern mit Alter
- eine kurze Begründung, warum niemand im Haushalt den Haushalt weiterführen kann
- die Angabe, ob ein Pflegegrad vorliegt
- falls schon bekannt: den Dienst, der die Haushaltshilfe übernehmen soll
Machen Sie Kopien von allem, was Sie einreichen, und notieren Sie, wann Sie den Antrag abgeschickt haben. Das hilft bei Rückfragen der Kasse.
Nach der Genehmigung: Dienst finden und abrechnen
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen mit, ob sie die Haushaltshilfe übernimmt und für welchen Zeitraum. Müssen Sie den Start planen, fragen Sie bei Ihrer Kasse nach dem Stand.
Einen Dienst finden
Am einfachsten ist ein Dienst, der für die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 132 SGB V zugelassen ist. Alltagsdienst Sperling ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen und rechnet direkt mit ihnen ab. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen. Verwandte bis zum zweiten Grad bezahlt die Kasse übrigens nicht als Haushaltshilfe. Ihnen erstattet sie höchstens Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Abrechnung und Zuzahlung
Ab 18 Jahren zahlen Sie eine Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Tageskosten bis 50 Euro sind es also 5 Euro, ab 100 Euro bleibt es bei 10 Euro. Den Rest rechnet der Dienst direkt mit der Kasse ab. Brauchen Sie mehr Stunden, als die Kasse übernimmt, können Sie diese bei uns privat dazubuchen.
Wenn die Zeit nicht reicht: Verlängerung beantragen
Die Genesung dauert länger als gedacht? Dann sprechen Sie rechtzeitig vor dem Ende der genehmigten Zeit mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Lassen Sie sich bescheinigen, dass die Haushaltshilfe weiter nötig ist, und beantragen Sie bei der Kasse die Verlängerung.
Die gesetzliche Höchstdauer liegt bei 4 Wochen, mit einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten, auf Hilfe angewiesenen Kind im Haushalt bei 26 Wochen. Darüber hinaus zahlt die Kasse nur, wenn ihre Satzung mehr vorsieht. Fragen Sie danach, bevor die Zeit abläuft.
Zeichnet sich ab, dass Sie dauerhaft Hilfe im Alltag brauchen, ist die Haushaltshilfe der Krankenkasse nicht mehr der passende Weg. Dann lohnt sich ein Antrag bei der Pflegekasse. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen.
So helfen wir Ihnen beim Antrag
Sie müssen das nicht allein machen. Im kostenlosen telefonischen Erstgespräch klären wir, ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht und welche Unterlagen Ihre Kasse braucht. Wir unterstützen Sie beim Antrag und stimmen den Start mit Ihnen ab. Nach einem Aufnahmegespräch bei Ihnen zu Hause kommt eine fest zugeordnete Haushaltshilfe zu Ihnen, und wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Rufen Sie uns an unter 07121 159 10 58, Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr, am besten schon vor Ihrer Operation. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt unsere KI-Telefonassistentin Vera Ihr Anliegen entgegen. Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Kann ich die Haushaltshilfe auch nach der OP noch beantragen?
Ja. Am besten stellen Sie den Antrag aber, bevor die Haushaltshilfe beginnt, bei einer geplanten Operation also schon vorher. Nach einem Unfall oder einer Notfall-OP beantragen Sie sie so bald wie möglich.
Wer stellt die ärztliche Bescheinigung aus?
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Das kann die Hausarztpraxis, die Facharztpraxis oder das Krankenhaus sein. Wichtig ist, dass die Bescheinigung begründet, warum Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen können.
Was kostet mich die Haushaltshilfe nach einer OP?
Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Den Rest übernimmt die Krankenkasse. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie gehen also nicht in Vorleistung.
Ich habe einen Pflegegrad. Kann ich trotzdem Haushaltshilfe beantragen?
Mit Pflegegrad 1 gelten dieselben Regeln wie ohne Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2 bis 5 besteht ohne Kind im Haushalt kein Anspruch nach § 38 SGB V. Dann ist die Pflegekasse zuständig, und wir beraten Sie gern, welche Leistungen Sie dort nutzen können.
Wie finde ich einen Dienst für die Haushaltshilfe?
Achten Sie darauf, dass der Dienst für die hauswirtschaftliche Versorgung zugelassen ist und direkt mit Ihrer Kasse abrechnet. Alltagsdienst Sperling ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen und im Landkreis Reutlingen, im Landkreis Tübingen, im Großraum Stuttgart und im Bodenseekreis tätig. Ob in Ihrer Nähe zum gewünschten Zeitpunkt eine Mitarbeiterin frei ist, sagen wir Ihnen ehrlich am Telefon.
Quellen
Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Beträge prüfen wir jedes Jahr zum Jahreswechsel.