Haushaltshilfe für Senioren
,,Zuhause wohlfühlen“
Alltagshilfe im Haushalt für Senioren und pflegebedürftige Menschen.
Damit Sie so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können, unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen bei der alltäglichen Hausarbeit.
Jeder Mensch ab Pflegegrad 1 hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe durch seine Pflegekasse.
- Leistungsanspruch bereits ab Pflegegrad 1
- 125 € Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) pro Monat von Ihrer Pflegekasse
- Ab Pflegegrad 2 mehr Leistungen möglich
- Kein Antrag erforderlich
- Unsere Leistung können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der täglichen Hausarbeit.
✔ aktivierende Haushaltshilfe
✔ Wohnungsreinigung
✔ Wäschepflege
✔ Fensterreinigung
✔ Wocheneinkauf
✔ Botengänge
Wir bieten Ihnen eine 1 zu 1 Unterstützung an.
Das bedeutet für Sie:
Wir sind bei allen Pflegekassen zugelassen.
Ab Pflegegrad 1 steht jedem Versicherten ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen zu.
Alle Pflegekassen bieten diese Leistung an. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse darauf an!
Unsere Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Unsere qualifizierten Alltagsbegleiter sind wie folgt versichert:
Unser freundliches und hilfsbereites Team unterstützt Sie gerne bei Ihrer täglichen Hausarbeit.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Wir kümmern uns darum und sind gerne bereit, Ihnen weiterhelfen zu dürfen.
Oder rufen Sie uns direkt an:
Beratungsnummer für alle Standorte
0 71 21 - 159 10 5 8
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
Mo-Fr:
08-14 Uhr
Bitte nur in dringenden Fällen:
Mobil: +(49) 177 - 82 38 03 4
Hauptverwaltung Landkreis Reutlingen
Arbachtalstr. 6, 72800 Eningen unter Achalm
Standort Stuttgart
Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart
Standort Bodenseekreis
Maicherstr. 10a, 88079 Kressbronn am Bodensee