Jeder Mensch ab Pflegegrad 1 hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe durch seine Pflegekasse.
1. JETZT Kontaktformular ausfüllen!
2. Sie erhalten ein telefonisches Erstgespräch.
3. Sie erhalten ein qualitatives Aufnahmegespräch in Ihrem häuslichen Umfeld.
4. Sie erhalten Unterstützung durch Ihre/n persönliche/n Alltagsbegleiter/in.
,,Ihr Alltag ist unser Dienst"
Unsere Leistungen beinhalten fast alle Arbeiten im häuslichen Umfeld. Wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein.
✔ Haushaltshilfe
✔ Wohnungsreinigung
✔ Fensterreinigung
✔ Wäschepflege
✔ Zubereitung von Mahlzeiten
✔ Kleine Kehrwoche
✔ Einkaufshilfe
✔ Botengänge
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der täglichen Hausarbeit durch unsere Betreuungskräfte in Form einer 1 zu 1 Betreuung.
Das bedeutet für Sie:
✔ eine für Sie fest zugeordnete Mitarbeiterin
✔ regelmäßige Termine
✔ Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall
Unsere qualifizierten Alltagsbegleiter sind wie folgt versichert:
✔ Sozialversicherung
✔ Unfallversicherung
✔ Haftpflichtversicherung
Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen.
Alle Pflegekassen bieten diese Leistung an. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse darauf an!
Unsere Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Dank unserem hochqualifizierten Bürotem erhalten Sie erstklassige Beratung und umfassende Betreuung für Ihre Anliegen.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Wir kümmern uns darum und sind gerne bereit, Ihnen weiterhelfen zu dürfen.
Oder rufen Sie uns direkt an:
Beratungsnummer für alle Standorte
0 71 21 - 159 10 5 8
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
Mo-Fr:
08-14 Uhr
Bitte nur in dringenden Fällen:
Mobil: +(49) 177 - 82 38 03 4
Wie erhalte ich Unterstützungsangebote im Alltag?
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 hat Anspruch darauf, Unterstützungsangebote im Alltag zu erhalten.
Was sind Unterstützungsangebote im Alltag?
Dazu zählen auch Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?
Soweit Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben, haben Sie bereits einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Wie beantage ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür reicht meistens schon ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Ihrer Anfrage zu bearbeiten und leiten entsprechende Schritte für Sie ein.